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Kein Handy für Untergebrachte im Maßregelvollzug

Kein Handy für Untergebrachte im Maßregelvollzug

Kein Handy für Untergebrachte im Maßregelvollzug 17. Februar 2016 Straftäter, die an psychischen Erkrankungen oder Suchtkrankheiten leiden, können nach den §§ 63 und 64 StGB von anderen „normalen“ Tätern separiert im sogenannten Maßregelvollzug untergebracht werden....