
Anwalt bei Straftaten des Strafgesetzbuches
Fachanwälte für Strafrecht aus Berlin
Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit bei Vorwürfen von Straftaten nach dem Strafgesetzbuch. Unsere Kanzlei steht für höchsten Qualitätsanspruch und effektiver Strafverteidigung zur Erreichung der Ziele im Strafverfahren.
Was zeichnet unsere Kanzlei für Strafrecht aus?
Als Fachanwälte für Strafrecht bilden Rechtsanwalt Benjamin Grunst und Rechtsanwalt Sören Grigutsch den Kern des Strafrechtsteams. Die Besonderheit unserer Kanzlei liegt in der fächerübergreifenden Kombination der Dezernate.
Das Dezernat für Medien- und Urheberrecht kümmert sich um Probleme bei der strafrechtlichen Presseberichterstattung und negativen Äußerungen in den sozialen Medien. Die beiden Fachanwälte für Medien- und Urheberrecht betreuen Sie umfassend und zielgenau.
Das Dezernat Verwaltungsrecht unterstützt Sie im Bereich von Disziplinarverfahren, gewerberechtlichen Auswirkungen und dem Vorgehen bei erkennungsdienstlichen Behandlungen. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht betreut Sie der Dezernatsleiter mit Expertise und Engagement.
Zusammenfassung der Vorteile unserer Kanzlei:
- Top Bewertungen unserer Mandanten
- Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
- Zusammenarbeit mit den Dezernaten Medien- und Verwaltungsrecht
- Faire und transparente Kosten
- sehr gute Erreichbarkeit
Wie verhalte ich mich, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde?
Von einem laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erfahren Sie meistens durch eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, durch eine erfolgte Durchsuchungsmaßnahme oder durch eine erfolgte Festnahme. Im Rahmen dieser Maßnahmen sollte Ihnen eröffnet werden, welche Straftat Ihnen zur Last gelegt wird. Die überwiegende Anzahl der Strafdelikte ist im Strafgesetzbuch zusammengefasst.
Nehmen Sie möglichst zeitnah Kontakt mit unserer Kanzlei für Strafrecht auf. Sie haben ein Schweigerecht und sollten das dringend nutzen. Als Rechtsanwälte für Strafrecht haben wir das Recht auf Akteneinsicht und können vor einer möglichen Einlassung eine gezielte Verteidigungsstrategie entwickeln. Ohne die Hilfe eines Strafverteidigers ist jede Einlassung bei der Polizei ein unkalkulierbares Risiko.
Straftaten nach dem Strafgesetzbuch
Das Strafgesetzbuch (StGB) entstand in seiner ursprünglichen Fassung bereits im Jahre 1871 und wird im Laufe der Zeit regelmäßig an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst.
Die meisten Straftaten sehen einen weiten Spielraum zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe vor. Bei einer Körperverletzung nach beispielsweise gibt der Gesetzgeber einen Strafrahmen von einer Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe vor. Der große Zwischenraum in der Strafhöhe ist das Spielfeld der Juristen. Es gilt nun für uns als Strafverteidiger, rechtliche und tatsächliche Gründe zu finden, die für Ihren Fall eine niedrige Strafe nahelegen. Folglich hilft ihnen die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Strafrecht auch bei begangenen Straftaten, die drohende Strafhöhe möglichst niedrig zu halten. Ob schuldig oder unschuldig, ich stehe an Ihrer Seite und versuche, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Folgend finden Sie eine beispielhafte Aufzählung von Delikten aus dem Strafgesetzbuch mit weiteren Informationen. Eine persönliche Beratung können die Hinweise nicht ersetzen.
Weiterführende Links
- Amtsdelikte – Anwalt für Strafrecht aus Berlin
- Brandstiftungsdelikte
- Staatsdelikte
- Vermögensdelikte und Eigentumsdelikte
- Aussagedelikte
- Straftaten gegen das Leben
- Anwalt Körperverletzung – Ihre Fachanwälte für Strafrecht aus Berlin
- Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB)
- Anwalt Gefährliche Körperverletzung – Ihr Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin
- Körperverletzung mit Todesfolge – Ihr Anwalt für Strafrecht
- Anwalt Schwere Körperverletzung – Ihre Kanzlei für Strafrecht
- Anwalt Fahrlässige Körperverletzung – Ihr Fachanwalt für Strafrecht
- Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)
- Freiheitsdelikte
- Urkundendelikte
- Strafbarkeit Vereinsgesetz
- WILDEREIDELIKTE
- Nachstellung / Stalking gem. § 238 StGB