Berufsrechtliche Konsequenzen
einer strafrechtlichen Verurteilung

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Wirkt sich ein Strafverfahren auf meinen Beruf und Arbeitsplatz aus? Gibt es Besonderheiten bei einem öffentlichen Amt? Erfährt mein Arbeitgeber von einer Verurteilung?

Es bleibt in vielen Fällen zu beachten, dass eine rechtskräftige Verurteilung durch ein ordentliches Gericht weitere Rechtsfolgen nach sich ziehen kann. Insbesondere berufliche Folgen können sich schwerwiegend auswirken, da es zu Verlust von Arbeitsplatz oder Versorgungsansprüchen führen kann. Das Gericht ist zwar nach § 46 I S.2 StGB dazu verpflichtet, auch die berufliche Zukunft des Angeklagten bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen, dies allein heißt aber nicht, dass eine Verurteilung nicht erfolgen wird. Vielmehr kommt es auch hier wie immer auf die Abwägung des Einzelfalles an. Ob man das Strafgericht über die eigene berufliche Situation aufklärt, entscheidet der Einzelfall. Als Rechtsanwalt für Strafrecht berate ich Sie umfassend zu den Risiken und Chancen im Rahmen eines Strafprozesses.

Laut der MiStra (Mitteilung in Strafsachen) ist bei bestimmten Berufsgruppen eine Mitteilungspflicht der Behörden gegenüber dem Arbeitgeber gegeben. Dies ist insbesondere der Fall bei Beamten, Richtern und Anwälten, Beschäftigen im öffentlichen Dienst, Soldaten, Heilberufen und ähnlichen Berufen. Folge einer solchen Mitteilung könnte im schlimmsten Falle die Kündigung des Geschäftsverhältnisses sein.

Natürlich müssen auch die offensichtlichen Konsequenzen einer Verurteilung beachtet werden. So kann beispielsweise der Entzug einer Fahrerlaubnis für einen Kraftfahrzeugfahrer natürlich eine Kündigung nach sich ziehen. Eine Fahrerlaubnis kann auch für den Luft- oder Wasserverkehr entzogen werden.

Als Rechtsanwalt für Strafrecht berate ich Sie umfassend über die möglichen berufsrechtlichen Konsequenzen einer Verurteilung. Allem voran steht natürlich die engagierte Strafverteidigung, die eine Verurteilung möglichst verhindern soll.

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