Unsere Rechtsanwälte an Ihrer Seite
Als Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht vertreten wir Sie kompetent und bundesweit in Ermittlungsverfahren, Strafprozessen und im Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision) . Termine zur anwaltlichen Beratung sind in den Standorten Berlin-Köpenick und Berlin-Charlottenburg möglich.
Das Wirtschaftsstrafrecht ist geprägt durch eine lange Ermittlungsdauer und beginnt meist mit einem Überraschungsmoment der Staatsanwaltschaft. Als Beschuldigter erfährt man meist durch eine Hausdurchsuchung der Geschäfts- und Privaträume von dem laufenden Ermittlungsverfahren der Anklagebehörde.
Hier werden die ersten entscheidenen Weichen gestellt, die das ganze Strafverfahren beeinflussen können. Nutzen Sie dringend Ihr Schweigerecht, denn Sie müssen die Ermittlungen gegen sich nur passiv dulden. Unterschreiben Sie nichts, geben Sie keine Passwörter heraus und kontaktieren Sie uns als Fachanwälte für Strafrecht schnellstmöglich.
Insbesondere sind wir in den folgenden Situationen für Sie da:
- Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit Verdacht auf eine Wirtschaftsstraftat erhalten
- Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde im Wirtschaftsstrafrecht
- Untersuchungshaft / Festnahme wegen des Verdachts einer Wirtschaftsstraftat
- Anklage der Staatsanwaltschaft
- Rechtsmittel – Berufung und Revision in Wirtschaftsstrafsachen
Was zeichnet unsere Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht aus?
Unsere Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht arbeitet spezialisiert und interdisziplinär zu Ihrem Vorteil. Wir vertreten unsere Mandanten mit Kompetenz, Engagement und Erfahrung. Unseren Einsatz bekommen wir von unseren Mandanten mit Top Bewertungen honoriert. Rufen Sie uns gern an
Die Gründungspartner Fachanwalt für Strafrecht Benjamin Grunst und Fachanwalt für Medien- und Urbeherrecht / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Norman Buse LL.M. haben jahrelang Unternehmen im Onlinebusiness geführt und kennen die Bedürfnisse von Unternehmern.
Unser Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht sind Fachanwälte für Strafrecht und verteidigen Sie mit Engagement und Erfahrung. Je eher Sie sich verteidigen lassen, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten. Die Ermittlungsbehörde und später die Gerichte müssen eine strafrechtliche Schuld nachweisen. Je eher Sie kompetent beraten werden, desto schwerer wird die Aufgabe des zweifelsfreien Nachweises einer Straftat.
Das Dezernat Medienrecht kümmert sich um die Vertretung, Steuerung und Beratung zur medialen Berichtserstattung. Als Fachanwälte für Medien- und Urheberrecht wird eine mediale Strategie geplant und gegen negative Berichterstattung in Zeitungen und Social Media vorgegangen.
Unser Dezernat für Verwaltungsrecht kümmert sich um Fragestellungen zu den gewerberechtlichen Fragen. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht kümmert sich der Dezernatsleiter um die Beratung und Vertretung gegenüber den Verwaltungsbehörden. Häufig stellen Sie Fragen im Bereich des Gewerberechts, Baurechts und bei Zulassungsfragen.
Das Dezernat für Handels – und Gesellschaftsrecht kümmert sich um die strafrechtlichen Nebenfolgen nach dem GmbH-Gesetz und dem Aktiengesetz und setzt die Schwerpunkte zur Lösung wirtschaftsrechtlicher Probleme.
Hier finden Sie eine Auswahl von Berichten über unsere Wirtschaftsstrafverfahren:
- Erfolg in der Berufungsinstanz – keine Folgen nach dem GmbHG und kein Eintrag im Führungszeugnis
- Freispruch vom Vorwurf der Untreue nach Mandatsübernahme vor der Hauptverhandlung
- Freispruch vom Vorwurf des Betruges und der Urkundenfälschung eines Geschäftsführers
- Einstellung des Verfahrens trotz des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung des ehemaligen Geschäftsführers
- Einstellung des Verfahrens nach Vorwurf der gewerbsmäßigen Untreue in mehr als 50 Fällen

Benjamin Grunst
Fachanwalt für Strafrecht
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Sören Grigutsch
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Allgemeines zur Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht
Der Bereich des Wirtschaftsstrafrechts umfasst alle relevanten Straftaten, die im Rahmen unternehmerischer Tätigkeit in Betracht kommen. Neben den häufigen Delikten wie Betrug, Insolvenzverschleppung, Subventionsbetrug und Untreue, kommen noch viele weitere mögliche Delikte in Betracht. In vielen verwaltungsrechtlichen Fachgesetzen vom Lebensmittelrecht, dem Urheberrecht oder den Zulassungsregeln für Medikamente oder andere Güter finden sich Strafvorschriften, die sich sowohl für das Unternehmen als auch für die handelnden Personen auswirken können. Zum betroffenen Personenkreis gehören in der Regel Geschäftsführer, Gesellschafter und Führungskräfte von Unternehmen.
Was unterscheidet ein Wirtschaftsstrafrechtverfahren von einem normalen Strafverfahren?
Wirtschaftsstrafverfahren zeichnen sich durch den Umfang und die Dauer aus. Die Staatsanwaltschaft sammelt mit Hausdurchsuchungen und umfassenden Ermittlungen bei Bankinstituten große Mengen an Daten und Unterlagen. Hier besteht der Vorteil einer Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht, die mit der notwendigen Erfahrung diese umfangreichen Verfahren betreuen kann.
Auch die Dauer unterscheidet sich. Die Ermittlungsverfahren können mehrere Jahre dauern und stellt eine dauerhafte Belastung für die Mandanten da. Nach Anklageerhebung prüfen die Wirtschaftsstrafkammern bereits die Notwednigkeit weiterer Nachermittlungen. Die Gerichtsverfahren findet zu meist vor Spezialkammern statt.
Strafrechtliche Folgen von Unternehmensstraftaten
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