Sexuelle Belästigung StGB:
Anwalt bei Vorladung und Anklage wegen sexueller Belästigung gem. 184i StGB

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Startseite » Strafrecht » Anwalt Sexualstrafrecht – Fachanwälte für Strafrecht » Sexuelle Belästigung gem. § 184i StGB – Anwalt bei Vorladung und Anklage

Sexuelle Belästigung StGB ist klar definiert: Zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung wurde 2016 im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches der Straftatbestand der sexuellen Belästigung in einer eigenstehenden Norm verankert. Grund hierfür sollen unter anderem die „Kölner Vorkommnisse“ in der Silvesternacht 2015 gewesen sein, bei denen mehrere Frauen sexuell übergriffig angefasst wurden.

Die sexuelle Belästigung steht damit seit dem 10.11.2016 durch den neu eingeführten § 184i StGB gesondert unter Strafe. Der Straftatbestand tritt damit neben § 177 StGB, durch den sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigungen und Vergewaltigungen bestraft werden.

Sie haben eine Vorladung wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung nach § 184i StGB erhalten?

Als Rechtsanwälte für Sexualstrafrecht vertreten wir Sie kompetent und erfahren bundesweit beim Vorwurf der sexuellen Belästigung.

Unsere Kanzlei, insbesondere auch das Strafrechtsdezernat, kann durch unsere lebensnahe Ausrichtung und großartige Zusammenarbeit seit Jahren auf eine Vielzahl erfolgreich abgeschlossene Verfahren und herausragende Bewertungen durch unsere Mandanten zurückblicken.

Pfeiler unseres Erfolgs sind die transparenten Preise und kompetente Beratungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Verfahren, sondern auch unser offener, aber vertrauensvoller Umgang im Mandantenkontakt.

In den Medien sind wir als Expertenstimmen gefragt. Hier können Sie sich dazu einen Überblick verschaffen: Experte in den Medien

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Anwälte für Sexualstrafrecht für Sie da:

  • Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit Verdacht auf sexuelle Belästigung
  • Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörde
  • Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts einer sexuellen Belästigung

Hier finden Sie eine nähere Erläuterung zur damaligen Neuerung im Bereich der sexuellen Belästigung: Abgrenzung der sexuellen Belästigung gem. § 184 StGB zur sexuellen Nötigung gem. § 177 StGB

Bei einem telefonischen Erstgespräch oder Videocall können wir darüber hinaus die anstehenden Fragen, Hinweise zum Umgang mit den Ermittlungsbehörden und die Kosten einer Strafverteidigung besprechen.

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei bei sexueller Belästigung?

  • Top Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
  • Dezernat für Presseberichterstattung
  • Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit

IM VIDEO ERKLÄRT:

Vorladung erhalten wegen sexueller Belästigung – Was jetzt zu tun ist:

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Womit muss ich bei einem Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung rechnen?

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens haben Sie regelmäßig vor allem mit einer Hausdurchsuchung und der Beschlagnahmung des Computers zu rechnen. Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto eher kann auf das Ergebnis der Ermittlungen Einfluss genommen werden.

Zum Tatbestand des § 184i StGB – Sexuelle Belästigung

An den Fällen des genannten „Grabschens“ entbrannte ein Streit über Straftaten, die dem Straftatbestand des § 177 StGB nicht zu unterfallen und damit ungeahndet zu bleiben drohen.

Der neu eingeführte § 184i StGB soll gerade für solche Fälle Abhilfe schaffen, die nicht eindeutige unter einen sexuellen Übergriff, eine sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung im Sinne des Strafgesetzbuches zu fallen scheinen und somit die scharf kritisierten Strafbarkeitslücken schließen.

Eine Abgrenzung der beiden Straftatbestände, die in den § 177 StGB und § 184i niedergeschrieben sind, ist jedoch keineswegs leicht vorzunehmen und erfordert anwaltliches Geschick und Fingerspitzengefühl. Schwierigkeiten ergeben sich regelmäßig aufgrund der unklaren Unterscheidung zwischen den Tathandlungen der beiden Paragraphen.

Zögern Sie deshalb nicht sich umgehend an unser Strafdezernat zu wenden. Als erfahrene Fachanwälte für Strafrecht mit Spezialisierung im Sexualstrafrecht beraten wir Sie gerne, um mögliche Fehltritte zu vermeiden und beispielswiese Unklarheiten auf Tatbestandsebene aufzuklären.

Woraus ergeben sich Unklarheiten bei der Abgrenzung der Tathandlungen des § 177 StGB und § 184i StGB?

Gerade im Hinblick auf die oben genannten „Grabscherfälle“ drohen die Meinung auseinanderzuklaffen. Ist jede sexuelle Berührung einer anderen Person eine sexuelle Handlung und damit eine Straftat nach § 177 StGB? Hierbei ist anzumerken, dass das Strafmaß des § 177 StGB mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten bis hin zu 5 Jahren deutlich höher ist als das des § 184i, der mit Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bedroht wird. Für den oder die Beschuldigte oder Betroffene spielt die Unterscheidung demnach eine entscheidende Rolle und stellt sowohl in der Strafverteidigung als auch der Opfervertretung ein wichtiger Bestandteil der anwaltlichen Arbeit dar.

Welche Tathandlung unterfällt dem § 184i StGB?

Um den Tatbestand von § 184i StGB zu erfüllen, muss eine Berührung „in sexuell bestimmter Weise“ erfolgen, aber keine „sexuelle Handlung“ i.S.v. § 184h vorliegen, sonst würde § 177 StGB greifen. Eine Unterscheidung zwischen einer körperlichen Berührung „in sexuell bestimmter Weise“ oder einer „sexuellen Handlung“ mit der Hand scheint unter dem Gesichtspunkt der Lebenswirklichkeit schwer zu fassen.

Was ist eine körperliche Berührung i.S.v. § 184i StGB?

Zu den Tathandlungen gehört jede körperliche Berührung durch den Täter am Opfer. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Opfer zum Beispiel mit einem Gegenstand oder mit der Hand berührt wird. Ebenfalls unerheblich ist, ob das Opfer bekleidet ist oder nicht. Voraussetzung ist lediglich, dass die Berührung stets in unmittelbaren Kontakt zwischen Täter und Opfer erfolgt.

Wann ist eine Berührung in sexuell bestimmter Weise i.S.v. § 184i StGB?

Die sexuelle Belästigung soll Handlungen unter Strafe stellen, welche die Voraussetzungen der sexuellen Nötigung in § 177 StGB noch nicht erfüllen, aber trotzdem die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers verletzen. Es bedarf dafür also keiner sexuellen Handlung, sondern einer Berührung in sexuell bestimmter Weise.

Als sexuell bestimmt gilt eine Berührung, wenn die von einem objektiven Betrachter im Gesamtkontext der Situation als sexuell motiviert anzusehen und damit auch nach äußerem Erscheinungsbild sexualbezogen ist. Das ist vor allem bei Berührungen der Intimsphäre, also von Geschlechtsorganen, der weiblichen Brust oder des Gesäßes, der Fall. Auch Küsse auf den Mund können eine Tathandlung darstellen. Es kommt hier grundsätzlich jedoch auf die Merkmale des Einzelfalls an.

Ausnahmen können sich in alltäglichen Abläufen ergeben, so z.B. bei körperlichen Untersuchungen oder dem Anprobieren von Kleidung.

Muss der Täter bei der Berührung einen „sexuellen“ Willen haben?

Der subjektive Wille des Täters, etwas sexuell Motiviertes zu tun, ist grundsätzlich als erforderlich anzusehen.

Eine rein subjektiv sexuelle Motivation des Täters reicht unter Umständen zwar nicht aus, wenn die Berührung dieser Körperteile nicht zu einer Belästigung führt. Sind Berührungen jedoch „nur“ subjektiv sexuell bestimmt, fühlt das Opfer sich durch solche aber belästigt, kann auch dies zur Erfüllung des Tatbestands ausreichen. Hierzu zählen z.B. Küsse, Umarmungen, Streicheln, „Hand-aufs-Knie-legen“.

Eine bedeutsame Rolle spielt an dieser Stelle sowohl die Beziehung der Beteiligten als auch Intensität, Umfang und Dauer der Handlung.

Was ist eine Belästigung nach § 184i StGB?

Das Opfer muss sich durch die Handlung belästigt fühlen. Eine Belästigung ist eine unangenehme, nicht gewollte, jedenfalls mehr als eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des Empfindens. Erforderlich hierbei ist es, dass das Belästigen durch die Tathandlung der „Berührung“ erfolgt. Es reicht demnach zum Beispiel nicht aus, wenn unangenehme Gefühle beim Opfer erst durch das Lachen eins Dritten ausgelöst werden. Das Belästigt fühlen ist eine subjektive Komponente und erfordert eine auf die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers bezogene Gefühlsempfindung. Darunter zählen unter anderem Angst, Eckel, Schrecken, Schock und die Verletzung des Schamgefühls. Als eine Art objektiver Maßstab zählt, dass bloße Ungehörigkeiten oder Distanzlosigkeiten nicht erfasst sein sollen.

Erklärt sich das potentielle Opfer mit der Handlung einverstanden, so kann keine Belästigung vorliegen und der Tatbestand nicht verwirklicht sein.

Sexuelle Belästigung StGB: Was verwirklicht den subjektiven Tatbestand des § 184i – Vorsatz?

Der Straftatbestand der sexuellen Belästigung setzt Vorsatz voraus. Der Vorsatz muss sich auf die körperliche Berührung, auf deren sexuelle Bestimmung und auf das Belästigt fühlen des Opfers erstrecken.

Wenn der Täter in der irrigen Annahme handelt, die andere Person werde der Berührungen zustimmen oder werde diese als Kompliment auffassen, macht sich demnach nicht strafbar.

Welche Strafe droht bei sexueller Belästigung nach § 184i StGB?

Gem. § 184i Abs. 1 StGB droht bei der sexuellen Belästigung eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. In Absatz 2 sind besonders schwere Fälle normiert, die mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden. Hierunter fällt vor allem die gemeinschaftliche Begehung.

VIDEO:

Wie hoch ist die Strafe für sexuelle Belästigung? – Fachanwalt für Strafrecht klärt auf

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Muss bei der sexuellen Belästigung nach § 184i StGB ein Strafantrag gestellt werden?

Der Strafantrag stellt eine Strafverfolgungsvoraussetzung dar. Dies bedeutet, dass grundsätzlich die Strafverfolgungsbehörden ohne das Vorliegen eines Strafantrages nicht tätig werden. Liegt jedoch ein besonderes öffentliches Interesse vor, können die Strafverfolgungsbehörden auch von Amts wegen tätig werden.

Kontaktieren Sie jetzt einen Anwalt für Sexualstrafrecht für Sexuelle Belästigung StGB

Haben Sie eine Vorladung, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl wegen sexueller Belästigung erhalten, kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger. Bei der sexuellen Belästigung ergeben sich oftmals Beweisschwierigkeiten, da es zumeist auf subjektive Komponenten ankommt. Ein Vorwurf kann oftmals bereits an der Tatbestandsverwirklichung scheitern.

Sexuelle Belästigung gem. § 184i StGB Abgrenzungsschwierigkeiten zu § 177 StGB
Sexuelle Belästigung gem. § 184i StGB: Definition und Strafe vom Anwalt erklärt.

Als Strafverteidiger informieren wir uns zusammen mit Ihnen über den aktuellen Ermittlungsstand, sprechen die einzelnen Vorkommnisse Ihres Falles durch und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Wir stehen Ihnen als bundesweit tätige Anwälte für Strafrecht in allen Abschnitten des Strafverfahrens gerne zu Seite. Kontaktieren Sie uns jetzt, um einen ersten Telefontermin oder einen Termin an einem unseren Standort in Berlin Charlottenburg oder Köpenick, Hamburg oder München zu vereinbaren. Das Ziel ist stets für Sie als Mandaten beim Vorwurf Sexuelle Belästigung nach StGB das bestmögliche Resultat zu erzielen.

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Nach Erhalt eines Strafbefehls – Was jetzt zu tun ist:

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