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Landfriedensbruch § 125 StGB

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Der Landfriedensbruch gem. §125 StGB wird in der Regel durch die Beteiligung an gewalttätigen Ausschreitungen begangen. Die Gewalttaten müssen aus einer Menschenmenge mit vereinten Kräften heraus begangen werden, bei denen Personen oder Gegenstände gefährdet werden. Maßgebend hierfür ist, ob die konkret ausgeführte Gewalttätigkeit von der in der gewaltbereiten Menge vorhandenen Grundstimmung und zustimmenden Haltung getragen wird (BGH, 9.10.2013 – 2 StR 119/13).

Das Zusammentreffen rivalisierender Hooligangruppen bei Fußballspielen, die Ausuferung einer Demonstration oder Gewalt bei anderen Versammlungen können beispielsweise zu einer Vorladung oder einer Anklage wegen Landfriedensbruch führen. Hierbei wird zwischen drei verschiedenen Arten des Landfriedensbruch unterschieden: gewalttätiger Landfriedensbruch, bedrohender Landfriedensbruch und aufwieglerischer Landfriedensbruch. Darüber hinaus unterscheidet der Gesetzgeber neben dem Landfriedensbruch noch den besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs; häufig auch als schwerer Landfriedensbruch tituliert.

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Welche Strafe droht für Landfriedensbruch nach § 125 StGB?

Das Gesetz differenziert in der Strafandrohung zwischen einem „normalen“ Landfriedensbruch sowie einem besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs.

§ 125 StGB bezieht sich auf die Begehung eines Landfriedensbruchs und bedroht dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe.

§ 125a StGB regelt besonders schwere Fälle des Landfriedensbruchs und bedroht diese Fälle mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren. Eine Geldstrafe ist hier also nicht mehr vorgesehen.

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Wie hoch ist die Strafe für Landfriedensbruch? – Fachanwalt für Strafrecht klärt auf

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Wann mache ich mich wegen Landfriedensbruchs strafbar?

Der Straftatbestand des Landfriedensbruchs (§ 125 StGB) sieht eine Bestrafung für diejenigen vor, die in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise aus einer Menschenmenge heraus („mit vereinten Kräften“) Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder Bedrohungen von Menschen mit einer solchen Gewalttätigkeit verüben. Auch wird wegen Landfriedensbruchs bestraft, wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern.

Die drei Arten des Landfriedensbruchs

Der Vorwurf des Landfriedensbruchs kann dabei in dreierlei Weise erfüllt werden.

Als erste Alternative sieht das Gesetz einen gewalttätigen Landfriedensbruch vor. Diesen begeht, wer sich als Täter oder Teilnehmer an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen beteiligt, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden.

Der bedrohende Landfriedensbruch als zweite Alternative liegt dann vor, wenn die Bedrohung von Menschen mit einer Gewalttätigkeit an die Stelle der gegen Personen oder Sachen gerichteten Gewalttätigkeit tritt.

Zuletzt ist durch das Gesetz der aufwieglerische Landfriedensbruch bestraft. Dieser sieht eine Einwirkung auf die vorhandene Menschenmenge vor, um deren Bereitschaft zu den gewalttätigen oder bedrohenden Handlungen zu fördern.

Durch welche Handlungen kann man sich wegen Landfriedensbruchs durch eine Gewalttätigkeit oder Bedrohung strafbar machen?

Eine Gewalttätigkeit im Rahmen des Landfriedensbruchs muss sich unmittelbar gegen die körperliche Integrität von Personen oder Sachen richten. Dabei wird ein aggressives Tun von einiger Erheblichkeit verlangt, welches unter Einsatz von physischer Kraft vollzogen wird. Unerheblich ist, ob die Gewalttätigkeit eine Verletzung oder konkrete Gefährdung hervorbringt. Beispiele hierfür sind z.B. das Anheben oder Schaukeln eines PKW, das Durchbrechen von Polizeibarrikaden, das Bewerfen mit nicht völlig ungefährlichen Gegenständen oder auch das Bespritzen von Polizeibeamten mit Benzin.

Keine Gewalttätigkeiten sind demgegenüber z.B. Sitzblockaden, das Beschmieren einer Wand mit Parolen oder das Umbiegen eines Scheibenwischers.

Ist jede Ansammlung von Menschen eine Menschenmenge?

Eine Ansammlung von Menschen stellt nicht in jedem Fall eine Menschenmenge dar, der es für das Vorliegen des Landfriedensbruchs bedarf.

Die Menschenmenge zeichnet sich dadurch aus, dass Personen räumlich zusammengeschlossen stehen oder sich bewegen. Dabei muss durch die Menschen der Eindruck eines räumlich verbundenen Ganzen entstehen.

Weiterhin muss eine solche Anzahl von Personen anwesend sein, dass eine Kommunikation unter allen Mitgliedern in der Menge nicht mehr möglich ist. Die Gruppe von Menschen darf in ihrer Zusammensetzung nicht unmittelbar überschaubar sein, so dass es auf das Hinzukommen oder Weggehen Einzelner nicht mehr ankommt.

Die Grenze, ab welcher Größe das bejaht werden kann, liegt bei ca. 15 – 20 Personen. Dies wird jedoch von den Gerichten jeweils im Einzelfall beurteilt.

Macht man sich bei einem solchen Verhalten immer wegen Landfriedensbruchs strafbar?

Die obigen Tathandlungen führen jedoch trotzdem nicht zu einer Strafbarkeit, wenn diese zugleich Widerstand gegen nicht rechtmäßige Diensthandlungen sind. Dann ist eine Strafbarkeit wegen Landfriedensbruchs ausgeschlossen. § 125 StGB verweist hierbei auf die Vorschrift des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB.

Sollte der Täter daher einen Vollstreckungsbeamten bei der Vornahme einer Diensthandlung Widerstand leisten, ist dies nicht strafbar, wenn die Diensthandlung des Amtsträgers nicht rechtmäßig ist.

Mehr zur Straftat des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erfahren Sie hier.

Wann droht eine höhere Strafe für Landfriedensbruch?

Neben dem Landfriedensbruch sieht das Gesetz darüber hinaus einen besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs vor. Dafür müssen zunächst einmal zwingend die Voraussetzungen des einfachen Landfriedensbruchs erfüllt sein.

§ 125a StGB regelt dann, welche hinzukommenden Umstände das Vorliegen eines besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs begründen können. Dieser ist dann mit einer höheren Strafe bedroht als der einfache Landfriedensbruch. Nämlich mit einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren. Dabei zählt die Vorschrift verschiedene sogenannte Regelbeispiele (Nr. 1 – 4) auf, bei deren Vorliegen ein besonders schwerer Fall der Straftat in der Regel angenommen werden kann.

Ein besonders schwerer Fall kann demnach zum Beispiel dann angenommen werden, wenn man bei Begehung eines Landfriedensbruchs eine Waffe bei sich führt oder einen anderen Gegenstand, welcher zu nicht unerheblichen Verletzungen führen kann.

Auch wenn durch den Landfriedensbruch eine anderen Person in Todesgefahr oder in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung kommt, kommt nach § 125a StGB ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs in Betracht.

Zuletzt nennt das Gesetz als Beispiel eines besonders schweren Falls, dass der Täter plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet (§ 125a StGB).

Die Aufzählung im Gesetz ist aber nicht abschließend. Ein besonders schwerer Fall kann auch dann angenommen werden, wenn ein Verhalten nicht unter diese Beispiele fällt, aber von vergleichbarer Schwere ist.

Welche Strafvollzugs­maßnahmen darf die Polizei bei Landfriedensbruch ergreifen?

Die Polizei darf neben der Identitätsfeststellung vor Ort (§ 163a, b StPO) auch präventive Maßnahmen ergreifen, wie Meldeauflagen oder Bereichsbetretungsverbote. Die Rechtsprechung hat ebenso die Rechtmäßigkeit einer “Gewalttäter Sport”-Datei festgestellt (BVerwG, 9.6.2010 – 6 C 5.09). Darin werden die Daten von Personen gespeichert, gegen die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen wegen Landfriedensbruchs Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Ebenso können im Falle eines besonders schweren Landfriedensbruchs die von den Beteiligten mitgeführten Waffen sichergestellt oder beschlagnahmt werden (§ 94 StPO).

Brauche ich einen Anwalt, wenn mir Landfriedensbruch vorgeworfen wird?

Der Landfriedensbruch ist kein alltägliches Delikt. Aufgrund der hohen Strafandrohung und der Möglichkeit des Bestehens eines besonders schweren Falls empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Strafrecht. Der Landfriedensbruch kann durch verschiedene Kombinationen erfüllt werden. Hierbei ist jedoch die Systematik des Gesetzes genau zu beachten. Außerdem ist genau darauf zu achten, ob die Voraussetzungen für die Erfüllung des Tatbestandes wirklich bestehen. Diese rechtliche Einordnung sollte von einem Strafverteidiger durchgeführt werden, um die Gefahr einer Fehlbeurteilung auszuschließen.

Mögliche Strategie des Strafverteidigers

Nachvollziehbare, verständliche Motive für eine Tatbegehung schlagen strafmildernd zu Buche, wie z.B. eine Tatverstrickung durch Dritte oder der Umstand, dass das Opfer selbst zu der Situation beigetragen hat, aus der heraus die Tat begangen wird. Selbst wenn solch mildernde Umstände fehlen, darf das Gericht dies nicht zu Lasten des Angeklagten berücksichtigen (BGH, 9.10.2013 – 2 StR 119/13). Der Rechtsanwalt prüft daneben regelmäßig den genauen historischen Hergang, der zum Tatvorwurf führt. Für den Landfriedensbruch genügt es nämlich nicht, wenn die Menschenmenge, aus der heraus Gewalttätigkeiten verübt werden, nur die Kulisse für die Gewalt bildet. Vielmehr muss die Menge die Basis für die Ausschreitungen sein (OLG Düsseldorf, 9.5.2012 – III-3 RVs 45/12). Insoweit ist eine restriktive Auslegung des Merkmals „mit vereinten Kräften“ geboten (OLG Hamm, Beschluss vom 10. Dezember 2012 – III-3 RVs 89/12, 3 RVs 89/12).

 

Die Straftat des (besonders schweren) Landfriedensbruchs gewinnt in der heutigen Zeit aufgrund der Vielzahl von Demonstrationen und Menschenansammlungen enorm an Wichtigkeit. Die Komplexität des Straftatbestandes im Einzelfall bedarf spezifischer Fachkenntnisse, wie denen eines Fachanwalts für Strafrecht. Dieser ist in der Lage auch komplexe Sachverhalte zu erfassen, rechtlich einzuordnen und den Mandanten bestmöglich zu beraten.

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