Anzeige wegen Beleidigung § 185 StGB?
Anwalt für Strafrecht informiert: Lohnt sich Anzeige wegen Beleidigung?

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Die Beleidigung ist eines der häufigsten vorkommenden Delikte des Strafgesetzbuchs. Insofern ist die Anzeige wegen Beleidigung eine der häufigsten Anzeigen bei der Polizei. Dabei kann das alltäglich gebräuchliche Wort der Beleidigung selbstverständlich nicht ohne Weiteres mit dem Tatbestand aus dem Strafgesetzbuch gleichgestellt werden. Tatsächlich finden sich im Strafgesetzbuch sogar mehrere Straftatbestände, die greifen könnten, wenn jemand zum Beispiel bei einem spannungsaufgeladenen Gespräch oder in einem anderen Zusammenhang Opfer verletzender Äußerungen wird. Genauso wird auch immer wieder die Frage gestellt, lohnt sich Anzeige wegen Beleidigung? Diesen und weiteren Punkten gehen wir in unserem Beitrag zur Anzeige wegen Beleidigung auf den Grund!

Delikte dieser Art werden Ehrverletzungsdelikte genannt und sind strafbar. Neben der Beleidigung nach § 185 StGB gehören dazu beispielsweise auch die Üble Nachrede oder die Verleumdung (§§ 186, 187 StGB). Sie bringen nicht die tätereigene Missachtung zum Ausdruck, sondern vermitteln eine tatsächliche Grundlage für ein negatives Werturteil, etwa durch Behauptungen.

Was tun, wenn ich selbst betroffen bin? Hilfe durch einen Fachanwalt für Strafrecht

Haben Sie ein Schreiben von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten, dass gegen Sie der Vorwurf einer Beleidigung erhoben wurde oder sind sie selbst Opfer einer Beleidigung?
Dann treten Sie gerne mit unserer Kanzlei für Strafrecht in Kontakt, um sich beraten zu lassen.

Welche Vorteile hat unsere Kanzlei für Strafrecht?

  • Top Bewertungen unserer Mandanten
  • Expertise als Fachanwälte für Strafrecht
  • Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Ermittlungsbehörden
  • Dezernat für Presseberichterstattung
  • Dezernat für berufsrechtliche Folgen von Straftaten
  • Faire und transparente Kosten
  • Sehr gute Erreichbarkeit
In unserer Kanzlei, insbesondere im Strafrechtsdezernat, bemühen wir uns um eine lebensnahe Ausrichtung und legen großen Wert darauf, Sie nicht nur fachkundig, sondern auch persönlich bestmöglich zu beraten.

Als Fachanwälte für Strafrecht vertreten wir sie aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich der Beleidigungsdelikte kompetent und zielorientiert. Gleichzeitig achten wir sehr darauf, dass Ihre Anliegen unvoreingenommen Gehör finden und gemeinsam eine erfolgversprechende Strategie erarbeitet wird.

In einem telefonischen Beratungstermin oder auch einen Termin vor Ort in einem unserer Standorte Berlin Köpenick oder Charlottenburg können wir zunächst die ersten Schritte besprechen und offene Fragen klären.

In jedem Fall ist es sehr wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und sich fachanwaltlich beraten zu lassen, um mögliche Fehltritte zu vermeiden. Die Umstände des dem Vorwurf zugrunde liegenden Einzelfalles können je nach Fall sehr unterschiedlich sein und sollten durch einen erfahrenen Anwalt geprüft werden.

Insbesondere in den folgenden Situationen sind wir als Fachanwälte für Strafrecht bei Anzeige wegen Beleidigung für Sie da:

  • Vorladung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf der Beleidigung
  • Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörden beim Vorwurf der Beleidigung
  • Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Beleidigung
  • Strafbefehl erhalten wegen Beleidigung vom Amtsgericht
  • Rechtsmittel – Berufung und Revision – nach einer Verurteilung wegen Beleidigung

IM VIDEO ERKLÄRT:

Vorladung erhalten wegen Beleidigung – Was jetzt zu tun ist:

Welche Strafe gibt es für eine Beleidigung nach § 185 StGB?

Wer einen anderen Menschen im Sinne von § 185 StGB beleidigt, wird grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Kommt es dabei zu einer Tätlichkeit, kann eine Strafe von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe drohen.

In Betracht kommt auch ein zu zahlendes Schmerzensgeld, dass das Opfer zivilrechtlich beanspruchen kann.

VIDEO:

Wie hoch ist die Strafe für Beleidigung?

Was ist eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne nach § 185 StGB?

Wird sich gegenüber einer anderen Person in herabsetzenden Werturteilen oder ehrverletzenden Tatsachenbehauptungen geäußert, kann es zum Vorwurf der Beleidigung nach § 185 StGB kommen. Geschütztes Rechtsgut des Delikts ist demnach die Ehre. Drückt der Täter damit seine Nicht- oder Missachtung aus, wurde die andere Person im strafrechtlichen Sinne beleidigt.

Es kommt dabei nicht unbedingt darauf an, dass sich die andere Person beleidigt fühlt. Es soll hier ausreichen, dass die Aussage aus der Sicht eines objektiven Dritten einen herabwürdigenden Charakter hat und die Ehre verletzt. Wichtig ist allerdings, dass sich der Täter mit der Aussage identifiziert und nicht lediglich die Wertung eines Dritten äußert.

Anzeige wegen Beleidigung: Was ist eine Äußerung von Missachtung oder Nichtachtung im Sinne von § 185 StGB?

Damit eine Äußerung einen miss- oder nichtachtenden Charakter hat, muss sie der betroffenen Person ihren ethischen, sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert aberkennen, indem ihr negative Qualitäten zugeschrieben werden.

Der sittliche Geltungswert kann einer Person beispielsweise durch Vorwürfe unsittlichen oder rechtswidrigen Verhaltens aberkannt werden (z.B. „Dieb“).

Einen außerdem beleidigenden Charakter haben Äußerungen, die einen Vorwurf elementarer menschlicher Unzulänglichkeit darstellen (z.B. „Idiot“) oder wenn dem Opfer verbal die Fähigkeit aberkannt wird, soziale Aufgaben wie beispielsweise einen Beruf auszuführen (z.B. „Pfuscher“). Die Aberkennung von besonderen Verdiensten und Leistung zählt hierzu nicht.

Anzeige wegen Beleidigung. Lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Bei einer Anzeige wegen Beleidigung muss richtig gehandelt werden. Anwalt hilft!

Lohnt sich Anzeige wegen Beleidigung: Was umfasst die Ehre im Rahmen der strafbaren Beleidigung?

Beim geschützten Rechtsgut der Ehre wird mehrheitlich ein dualistischer Ehrbegriff angewendet. Das bedeutet, es gibt sowohl eine innere Ehre, also eine Art Selbstachtungsanspruch, als auch eine äußere Ehre, die sich auf das Ansehen und den Ruf einer Person in der Gesellschaft bezieht. Der Würde des Menschen entsprechend, wird jedem Menschen, ungeachtet der Umstände, dasselbe Maß an Ehre zuteil.

Sind Beleidigungen von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt?

Grundsätzlich kann der Schutzbereich der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG durch Vorschriften in einfachen Gesetzen, sowie in diesem Fall eine Strafgesetznorm, eingeschränkt werden (Art. 5 Abs. 2 GG).

Das bedeutet, dass sich ein Täter je nach Einzelfall, obwohl es sich bei der Beleidigung theoretisch um seine Meinung handelt, nicht auf die Meinungsfreiheit berufen kann.

Beschimpfung von Bekenntnissen, Religions­gesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen, § 166 StGB

Die zur Beleidigung dargestellten Grundsätze lassen sich auch auf die Beschimpfung nach § 166 StGB übertragen, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist. Jedoch muss sich die Handlung hierbei gegen den Inhalt eines konkreten Bekenntnisses oder Glaubenssatzes richten und den öffentlichen Frieden stören. Die Bezeichnung der katholischen Kirche als „Kinderficker-Sekte“ stellt eine Beschimpfung dar, ist jedoch nicht geeignet, den öffentlichen Frieden im Sinne der Norm zu stören (AG Tiergarten, 6.2.2012 – 224 Js 3745/11 (228/11)).

Wissenswertes – Ihr Anwalt für Strafrecht über Beleidigungen in verschiedenen Kontexten

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig auftauchende Fragen rund um die Strafbarkeit wegen Beleidigung.

Können Handlungen eine Beleidigung sein?

Neben Äußerungen können auch entsprechende Handlungen und Gesten den Tatbestand einer Beleidigung erfüllen. Klassische Beispiele sind hier das Anspucken, Schubsen oder Zeigen des Mittelfingers.

Ist eine sexuelle Herabwürdigung eine Beleidigung?

Bei der Frage nach einer Beleidigung auf sexueller Grundlage kommen immer wieder Unklarheiten auf, ob der § 185 StGB als eine Art Auffangtatbestand fungieren kann.

In der Tat kann es der Fall sein, dass bei einer sexuellen Anspielung oder auch einer sexuell belästigenden Handlung die Straftatbestände der Sexualdelikte nicht ausreichend erfüllt sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, weil es der Handlung an einer erforderlichen nötigenden Komponente oder ihrer Intensität fehlt.

Es könnte dann in Betracht kommen, sich auf den Tatbestand der Beleidigung zu berufen, allerdings muss hierbei beachtet werden, dass eine Scham- und eine Ehrverletzung nicht unbedingt miteinander einhergehen müssen.

Zielt der Täter bei der sexuellen Handlung jedoch darauf ab, das Opfer in seiner Ehre herabzusetzen, kann es sich dabei durchaus um eine Beleidigung handeln.

Dies ist jedoch nicht per se der Fall und muss je nach Einzelfall anhand der Tatumstände geprüft werden.
Bejaht wurde dies jedoch zum Beispiel bei dem Bespritzen mit Sperma durch einen Fremden.

Beleidigung im Straßenverkehr?

Auch im Straßenverkehr findet der Beleidigungsstraftatbestand immer wieder Anwendung. Neben einer bereits erwähnten Haft- oder Geldstrafe, können auf den Täter dann unter Umständen noch weitere Folgen zukommen, wie beispielsweise Punkte in Flensburg oder ein zeitweiliges Fahrverbot.
Gerade weil beim Führen eines Pkw üblicherweise das Potential steigt, sich ausfällig zu äußern oder seine Missachtung durch Gesten zum Ausdruck zu bringen, sollte man sich über mögliche strafrechtliche Folgen im Klaren sein. Besondere Vorsicht ist hier auch im Umgang mit Beamten zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle geboten.

Mehr zur Beamtenbeleidigung bzw. der Beleidigung von Polizisten finden Sie »hier

Welche Folgen kann eine Beleidigung am Arbeitsplatz haben?

Wenn es am Arbeitsplatz zu verbalen Auseinandersetzungen kommt, kann neben strafrechtlichen Folgen auch mit arbeitsrechtlichen Folgen gerechnet werden.

So können schwere Beleidigungen beispielsweise Grund für eine fristlose Kündigung sein, weil der Arbeitnehmer dadurch gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstößt.

Beleidigung im Internet

Im Zeitalter der Digitalisierung verschieben sich große Teile der menschlichen Interaktion in den Cyberspace und das World Wide Web. Es scheint jedoch, als würde sich dadurch auch ein neuer Raum erschließen, in dem sich Menschen durch die Anonymität des Internets in Sicherheit wähnen und weniger gehemmt sind, sich beleidigend zu äußern.

Dass das Internet und Social Media ein rechtsfreier Raum ist, ist selbstverständlich eine Fehlannahme.

Wer private Hass-Nachrichten schreibt oder sich an öffentlichen ‚Shitstorms‘ beteiligt, muss mit denselben strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, die ein derartiges Verhalten im realen Leben auch nach sich ziehen würde.

Bei Beleidigungsdelikten geht es nicht nur um die Täter-, sondern auch um die Opferperspektive. Denn regelmäßig kann das Opfer Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche wegen ehrverletzender Äußerungen geltend machen.

Bei Beleidigungen im Internet muss in der Regel mit einer besonderen Schwere der Tat gerechnet werden, weil gerade durch öffentliche Kommentarfunktionen die beleidigenden Äußerungen einem unbegrenzten Personenkreis zugänglich gemacht werden und so auch für das Opfer noch weitreichendere Konsequenzen haben können. Dies kann sich beispielsweise auf die Höhe eines Schmerzensgeldes auswirken.

Für öffentliche Beleidigungen, zum Beispiel Beleidigungen im Internet, sieht das Gesetz einen erhöhten Strafrahmen im Vergleich zu einer nicht-öffentlichen Beleidung vor: Eine öffentliche Beleidigung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Möglichkeiten der Strafverteidigung bei Beleidigungs­delikten im Internet

Der Rechtsanwalt wird sich nach den gesamten Begleitumständen der Situation erkundigen, nach der Motivation (z.B. Verwendung von Ironie als Stilmittel), nach dem Alter und der geistigen Reife des Urhebers, nach der zur Tat führenden Vorgeschichte und der Sphäre innerhalb derer sich der Verdächtige bewegt hat. Keine Beleidigungen sind übrigens allgemeine Unhöflichkeiten oder Distanzlosigkeiten.

Im Wesentlichen geht es bei Beleidigungsdelikten um die Bewertung des Grades der Ehrverletzung. Die Gerichte befassen sich regelmäßig mit der Frage, wann ein rechtswidriger Angriff auf die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung vorliegt (BGH 16, 36). Dabei kann eine Äußerung wörtlich, bildlich, schriftlich oder durch schlüssige Handlungen erfolgen. Eine Beleidigung auf Facebook fällt darunter. Das demonstrative Verwenden von Anführungszeichen zur Herabsetzung einer Person (“Künstler”) wird bereits als ehrverletzend angesehen (Hamm NJW 82, 1656). Schmähkritik in Leserforen wird als rufschädigend qualifiziert, wenn sie keine sachbezogene Kritik darstellt.

Wie hoch ist die Strafe für eine verhetzende Beleidigung?

Im September 2021 trat ein Gesetz in Kraft, welches den Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung in § 192a des Strafgesetzbuches einführte. Damit sollten Strafbarkeitslücken geschlossen werden, die trotz des Bestehens der Straftaten der Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung und üblen Nachrede noch bestanden.

Für eine verhetzende Beleidigung droht gem. § 192a StGB eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren.

Zum Vergleich die Erinnerung: Eine „normale“ Beleidigung nach § 185 StGB wird grundsätzlich mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Nur in bestimmten Fällen droht dann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

Eine verhetzende Beleidigung wird also grundsätzlich härter bestraft, als eine „normale“ Beleidigung.

Wann droht eine Strafe wegen verhetzender Beleidigung?

Eine Strafe wegen verhetzender Beleidigung droht für das Gelangen lassen eines bestimmten Inhalts an eine bestimmte Person. Es muss sich dabei nämlich, um einen solchen Inhalt handeln, der die Eignung eines Angriffs auf die Menschenwürde von anderen Personen aufweist, nämlich durch

  • die Beschimpfung,

  • das böswillige verächtlich Machen oder

  • die Verleumdung

einer Gruppe, die bestimmt ist durch ihre

  • nationale,rassische,religiöse oder ethnische Herkunft oder ihre

  • Weltanschauung,

  • Behinderung,

  • sexuelle Orientierung

(§ 192a StGB)

Strafbar ist dies auch, wenn sich die verhetzende Beleidigung gegen eine einzelne Person richtet, die einer solchen Gruppe angehört und die Beleidigung gerade aufgrund dieser Zugehörigkeit zu der Gruppe erfolgt.

Wird dafür gesorgt, dass ein solcher Inhalt an eine Person gelangt, die einer dieser Gruppen angehört und geschieht dies, ohne dass diese Person hierzu aufgefordert hat, so droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. An die Person gelangt ist der Inhalt, wenn sie die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. Zu beachten ist, dass die Strafnorm nur dann nicht erfüllt ist, wenn die Person, an die die Tat gerichtet ist, dazu aufgefordert hat, dass der Inhalt an sie gelangt. Stimmt sie dem nur nachträglich zu, so ist die Straftat dennoch objektiv verwirklicht.

Von einem Inhalt in diesem Sinne spricht man übrigens, wenn dieser eine gewisse Verkörperung erfährt, zum Beispiel in Gestalt einer Schrift oder einer Abbildung (§ 11 Abs.3 StGB).

Was ist bei einem Strafverfahren wegen Beleidigung zu beachten?

Auch in Strafverfahren wegen Beleidigung sind einige Besonderheiten zu beachten.

IM VIDEO ERKLÄRT:

Strafbefehl erhalten wegen Beleidigung – Was jetzt zu tun ist:

Wann wird eine Anzeige wegen Beleidigung verfolgt? – Der erforderliche Strafantrag

 

Damit eine Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden kann, muss gemäß § 194 StGB grundsätzlich ein entsprechender Strafantrag durch den Betroffenen innerhalb von drei Monaten gestellt werden (siehe §§ 77 ff. StGB).

Kann eine Beleidigung straffrei bleiben?

 

Neben dem erforderlichen Strafantrag ist auch auf den § 199 StGB zu verweisen. Dieser Paragraph bezieht sich auf gegenseitige Beleidigungen und gibt dem zuständigen Richter die Möglichkeit, beide beleidigenden Personen oder eine der beiden für straffrei zu erklären.

Auf was muss ich achten, wenn rechtliche Schritte wegen des Vorwurfs der Beleidigung gegen mich eingeleitet wurden?

 

Von der Tatsache, dass rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet wurden, erfahren Sie in der Regel durch eine Vorladung – entweder von Seiten der Polizei oder von Seiten der Staatsanwaltschaft. Aus diesem Schreiben geht hervor welcher Vorwurf gegen Sie erhoben wurde. Allerdings erfordert es meist weitere Schritte, am besten durch einen Fachanwalt für Strafrecht, um Informationen darüber zu erhalten, was Ihnen genau vorgeworfen wird und auf welcher Grundlage.

Was, wenn es im Rahmen der Anzeige wegen Beleidigung zu einer Hausdurchsuchung kommt?

 

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens kann es zum Beispiel zu einer Hausdurchsuchung und dabei unter Umständen zu einer Beschlagnahmung Ihres Computers kommen. Bei der Durchsuchung, Sicherstellung und Beschlagnahme von Computern – beziehungsweise darauf vorhandenen Daten – muss der Zugriff jedoch auf für das Verfahren bedeutungslose Informationen im Rahmen des Vertretbaren vermieden werden. Schwerwiegende, bewusste oder willkürliche Verfahrensverstöße führen zu einem Beweisverwertungsverbot (BVerfG, 12.04.07 – 2 BvR 1027/02).

Wichtig ist, dass sie zu jedem Zeitpunkt das Recht haben, zum Tatvorwurf zu schweigen.

Sie sollten auch auf keinen Fall Zugangsdaten, wie beispielsweise Pins und Wischcodes, herausgeben und keine Ihnen ausgehändigten Dokumente unterschreiben.

Lassen Sie sich unbedingt den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und prüfen Sie auch dessen Erlassdatum. Eine Durchsuchung kann nur innerhalb von sechs Monaten nach dem Erlass vollstreckt werden.

Kontaktieren Sie außerdem selbstverständlich umgehend einen Rechtsanwalt für Strafrecht.

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