Tierschutz durch Tesla Gigafactory bedroht? Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft
24. Februar 2021
Der Rechtsstreit entflammte an der Rodung von Waldfläche und die Beseitigung einer Schutthalde. Durch die Arbeiten hätte Tesla in den Lebensraum einiger Tiere erheblich eingegriffen, darunter die Zauneidechse und Schlingnatter. Bislang konnte jedoch kein Verstoß gegen entsprechende Vorschriften nachgewiesen werden. Aufgrund der Tesla-Fabrik und einer zugehörigen Autobahnauffahrt sollten insgesamt ca. 200 Hektar Wald auf der 300 Hektar großen Bebauungsfläche gerodet werden. Uneinigkeit bestand von Anfang an darüber, ob einige der Bereiche Naturschutzgebieten angehören.
Durch die aktuellen Vorwürfe könnte insbesondere der § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) einschlägig sein. Gemäß diesen Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte Tier- und Pflanzenarten ist es unter anderem verboten, wild lebende Tiere besonders geschützter Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Andererseits können grundsätzlich Legalausnahmen zu dieser Norm bestehen. Beispielsweise, wenn die Beeinträchtigung das Tötungs- und Verletzungsrisiko der betroffenen Tiere nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei der Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen vermieden werden kann. Die nationale Vorschrift ist ihrer Formulierung nach der EU-Richtlinie 92/43/EEC zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen nachempfunden. Ein Verstoß gegen die Vorschrift wäre demnach auch ein Verstoß gegen die europarechtlichen Vorgaben, zu dessen Umsetzung Deutschland als Mitgliedstaat verpflichtet ist.
Bislang wurden drei der laufenden Verfahren gegen Tesla eingestellt. Doch die Frage, ob widerrechtlich Tiere getötet wurden scheint derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden zu können. Berichten zufolge habe Tesla Reptilien, die sich auf dem Gelände befunden haben, einsammeln lassen. Damit kam der Konzern Auflagen nach, die bereits in vorherigen Verfahren durch den Einsatz von Naturschutzverbänden gerichtlich verhängt wurden. Ein Rodungsstopp für manche Bereiche des Waldes und die Pflicht, einer zweiten Umsiedlungsaktion der bedrohten Tiere im Frühjahr wurde aufgrund der Winterruhe einiger Arten außerdem entschieden.
Schon seit Dezember spielt sich das gerichtliche Kräftemessen zwischen Naturschutz und E-Auto-Fabrikbau ab. Uneinigkeiten bestehen aktuell nicht zuletzt wegen Rodungen und damit Tötungen einiger Exemplare, die vor einer behördlichen Sondergenehmigung vorgenommen worden sein sollen. Dass der Fabrikbau eingestellt wird und die abschließende Genehmigung, die den Bau der Fabrik abschließend legitimiert, nicht ausgestellt wird, ist jedoch höchst unwahrscheinlich. Dem Konzern könnten bei einem Verstoß gegen dieses bundes- und europarechtliche Tötungsverbot jedoch Bußgelder drohen und den handelnden Personen eine Geld- oder Haftstrafe.
Wie die Staatsanwaltschaft entscheidet bleibt weiterhin abzuwarten.
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Fotocredit: ©JAMESQUBE