Aufhebung des Haftbefehls trotz Raubvorwurf, mehrerer offener Bewährungsstrafen und drohender mehrjähriger Freiheitsstrafe

27. Mai 2020

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Grigutsch unternahm heute einen erfolgreichen „Ausflug“ an den Rhein nach Köln. Zur Vorgeschichte: der Mandant war bereits seit seiner Jugend immer wieder polizeilich in Erscheinung getreten und hatte bereits mehrfach Bekanntschaft mit den Staatsanwaltschaften und Gerichten dieses Landes schließen „dürfen“. Seine Spezialität waren Eigentumsdelikte im gesamten Bundesgebiet. Alles zusammen hatte dazu geführt, dass der Mandant aktuell zwei offene Bewährungen hatte: eine zweijährige Freiheitsstrafe und eine weitere von 7 Monaten.

Neues Verfahren mit Mindeststrafe von einem weiteren Jahr

Aktuell wird meinem Mandanten in einem weiteren Verfahren nunmehr ein Raub vorgeworfen, weil er dieses mal Gewalt angewendet haben soll. Beim Raub handelt es sich um eine Kombination aus Diebstahl und Gewaltanwendung. Er stellt ein Verbrechen dar, für das das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr, hier eher mehr, vorsieht. Zudem droht ein Widerruf beider offenen Bewährungsstrafen. Insgesamt steht für den Mandanten also eine mehrjährige Haft im Raum.

Haftbefehl erlassen wegen Fluchtgefahr

Eine Dauer, die aus Sicht der Staatsanwaltschaft einen sog. erheblichen Fluchtanreiz bietet, weshalb ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen meinen Mandanten beantragt und auch erlassen worden war.

Und als man meines Mandanten, der zur Fahndung ausgeschrieben war, im schönen Brandenburg habhaft werden konnte, wurde dieser Haftbefehl auch vollstreckt. Der Mandant saß ein.

Festnahme und Sofortmaßnahmen

Bereits bei seiner Festnahme tat er das einzig Richtige – er informierte seinen Verteidiger. Und hier lief die für eine Strafrechtskanzlei übliche Maschinerie an: Information der Angehörigen und Hilfestellungen, Kontakt zu Mandant, Staatsanwaltschaft und Gericht, Antrag auf mündliche Haftprüfung, umgehende Akteneinsicht, persönliche Abstimmung der Strategie mit dem inhaftierten Mandanten und Wahl des Rechtsmittels, Beschaffung notwendiger Unterlagen etc. pp. Die Räder griffen ineinander.

Entlassung aus der Haft – Mandant ist wieder auf freien Fuß

So vorbereitet ging es zum mündlichen Haftprüfungstermin nach Köln, auch der Mandant wurde im Gefangenentransport dorthin gebracht. Nach Hause wird er aber als freier Mann mit der Bahn reisen. Das Gericht konnte überzeugt werden, dass Zweifel am dringenden Tatverdacht bestehen, aber auch, dass der Mandant sich dem Verfahren nicht entziehen wird.

Der Mandant wurde vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont, holte noch seine Sachen in der Justizvollzugsanstalt ab und fuhr nach Hause.

Ein schöner Erfolg für das ganze, ausschließlich im Strafrecht tätige und entsprechend spezialisierte Team.

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